Homepage des SPD-Ansprechpartners im Wahlbezirk 030 in Rheinbach, Dr. Georg Wilmers

Umbau Vor dem Voigtstor

Nach der Entscheidung 2020, 2/3 des zusätzlichen Kfz-Verkehrs, der durch die Bebauung des Pallotti-Areals entsteht, auf die Straße Vor dem Voigtstor zu lenken und eine große Ampelanalge für den Kreuzungsbereich Pallottistraße / Vor dem Voigtstor / Gymnasiumstraße zu installieren, gab es mehrere Planungsansätze:

Die Planung 2021, die im März 2021 im Ausschuss für Stadtentwiclung und Bauen diskutiert wurde

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Planung%202024.pdf

mit einer Beschlussvorlage dazu

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Beschlussvorlage%2002-2021.pdf

 Das Protokoll der Sitzung

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Protokoll%20Sitzung%2003-2021.pdf

in der folgendes beschlossen wurde:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Beschluss%2003-2021.pdf



Ende 2022 wurde eine veränderte Planung mit einer zusätzlichen Linksabbiegerspur in die Gymnasiumsrtraße bekannt, die für die SPD-Antrag Anlass war für folgenden Antrag

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Antrag%20SPD%2010-2022.pdf


Dazu gab es in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen im Januar 2023 eine veränderte Planung mit einer zusätzlichen Linksabbiegerspur in die Gymnasiumstraße

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Planung%2006-01-2023.pdf

und eine Mitteilungsvorlage

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Mitteilungsvorlage%2001-2023.pdf



Für die Sitzung des Ausschusses am 25.06.2024 gibt es folgende Planung

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Planung%202024.pdf

und eine Beschlussvorlage dazu

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/Beschlussvorlage%2006-2024.pdf



In der Sitzung des Ausschusses wurde der Umbau der Straße Vor dem Voigtstor wie vorgeschlagen beschlossen. Daraufhin wurde sehr schnell ein Bürgerbegehren gestartet, das von von einer Anwohnerin der Straße Vor dem Voigtstor, einem Handwerker der Koblenzer Straße ganz in der Nähe und von mir vertreten wird. Es lautet:

[Beginn des Textes des Bürgerbegehrens, wie es dem Bürgermeister zur Kostenschätzung vorliegt:]

Für einen bürgerfreundlichen Umbau von Vor dem Voigtstor

Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen zum Umbau der Straße Vor dem Voigtstor vom 25. Juni 2024 aufgehoben wird und statt dessen die Stadt Rheinbach von ihren Entscheidungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten so Gebrauch macht, dass beim Umbau die Straßenraumaufteilung im Abschnitt zwischen der Einmündung der Straße Bungert und der Einmündung der Gymnasiumstraße grundsätzlich wie folgt erfolgt:

-          mindestens 2,5 Meter breite Gehwege auf beiden Seiten;

-          der Standort des einzigen Baumes, der heute im Abschnitt Bungert - Gymnasiumstraße steht, bleibt erhalten und der Baum wird nicht beseitigt, solange er gesund ist;

-          einen Schutzstreifen für den Radverkehr stadtauswärts in Standardbreite, der Richtung Osten weitergeführt wird;

-          eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr in jede Richtung, keine Verbreiterung der Fahrbahn gegenüber heute;

und dass die Umsetzung des Bürgerbegehrens im Benehmen mit den Vertretungsberechtigten erfolgt?

[der obige Text stünde auf dem Abstimmungszettel, wenn es zum Bürgerentscheid käme. Der nachfolgende Text steht zusätzlich auf der Unterschriftenliste]

 

Begründung:

Bürgersteige von meist nur 2 Metern Breite, wie sie im Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen vom 25. Juni 2024 im Abschnitt Bungert-Gymnasiumstraße vorgesehen sind, werden weder den Bedürfnissen des Fußverkehrs noch den Anforderungen an die Aufenthaltsqualität in einer Geschäftsstraße und schon gar nicht dem Klimaschutz nicht gerecht.

Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) sieht für Gehwege eine Standardbreite von 2,50 Metern vor. So breit sollten die Gehwege auf beiden Seiten der Straße Vor dem Voigtstor mindestens sein, am besten breiter.

Der vorhandene Straßenraum in der Straße Vor dem Voigtstor reicht nicht aus, um bei Gehwegen von mindestens 2,5 Metern Breite auf beiden Seiten und zwei Richtungsfahrbahnen für den Kfz-Verkehr auch noch Schutzstreifen in beide Richtungen anzubringen. Es ist daher nur ein Schutzstreifen vorzusehen, und zwar stadtauswärts. Wenn der Schutzstreifen bis zum Kreisel bei McDonalds weitergeführt wird, gäbe es endlich auch ein Radverkehrsinfrastrukturangebot für den Radverkehr zur Erreichung des HIT.

Eine Umverteilung der Fläche des vorhandenen Seitenraums zu Gunsten des fließenden Kfz-Verkehrs und zu Lasten von Fuß- und Radverkehr, wie es im Beschluss des ASB vorgesehen ist, wird aus Gründen des Klimaschutzes und der Lebensqualität abgelehnt.

Die Mindestbreite für den Begegnungsverkehr von LKW und Bussen beträgt nach den RASt 5,90 Meter, im Zusammenhang mit einem Schutzstreifen, der von großen Fahrzeugen im Bedarfsfall überfahren werden kann, erscheint dies ausreichend, um Begegnungsverkehr selbst von LKW und Bussen bei Tempo 30, das in der Straße Vor dem Voigtstor gilt, gefahrlos abwickeln zu können. Die vorhandene Fahrbahnbreite von minimal ca. 6,60 Meter reicht auf jeden Fall für einen Fahrstreifen in jede Richtung aus und selbst Gelenkbusse können heute in die Gymnasiumstraße und aus der Gymnasiumstraße in die Straße Vor dem Voigtstor abbiegen.

Deshalb soll es keine Umverteilung von Straßenraum vom Fußverkehr zum Autoverkehr geben, sondern Fuß- und Radverkehr sollen gefördert werden. Ein verbessertes Angebot für den Fuß- und Radverkehr trägt dazu bei, dass kurze Wege in der Stadt häufiger zu Fuß oder mit dem Rad statt mit dem Auto zurückgelegt werden. Das Wachstum des Autoverkehrs wird verringert oder der Autoverkehr reduziert sich sogar, was wiederum den Verkehrsfluss für den verbleibenden Autoverkehr verbessert und letztlich auch ihm zugutekommt.

Die Kosten für den vom ASB beschlossenen Umbau werden in der Beschlussvorlage mit 1.900.000 Euro plus ca. 800.000 Euro für den Umbau des Knotenpunktes 2 angegeben. Die Kostenschätzung des Bürgermeisters für die Umsetzung des Bürgerbegehrens lautet: …

[Ende des Textes des Bürgerbegehrens]


Wer sich mit den Feinheiten des Planungsrechts und seinen Gestaltungsmöglichkeiten befassen möchte, für den wurde folgende Broschüre erstellt:

www.homepage-baukasten-dateien.de/rheinbach-spd-wilmers/2024-08-21%20Brosch%C3%BCre%20Planungsrecht%20und%20-%20m%C3%B6glichkeiten.pdf